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Versendete Newsletter ab September 2018


Newsletter Nr. 3 Praxis Dr. Bruckmeir/Reich


Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Impfquoten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten.

Seit einer Woche ist der neue Grippeimpfstoff verfügbar. Wir spüren in der Praxis eine deutliche Zurückhaltung beim Thema Grippeimpfung bei vielen Patienten, was aus der Verunsicherung aus dem letzten Jahr resultiert, als die Medien viel Menschen beunruhigt hatten im Hinblick auf die Nebenwirkungen bei der „Schweinegrippeimpfung“. Hier wurden über die Wirkstoffverstärker wahre Horrormeldungen berichtet. Wir waren deshalb auch eher zurückhaltend im Hinblick auf Impfempfehlungen.

Dieses Jahr besteht jedoch wieder eine ganz normale Situation. Der Grippeimpfstoff wurde an die aktuelle Virussituation angepasst, er ist trivalent, das heißt, er enthält 3 Virustypen, unter anderem auch den Schweinegrippevirus. Allerdings sind im diesjährigen Impfstoff keine Wirkstoffverstärker mehr notwendig, da genügend Impfdosen produziert werden konnten. Die letztjährige Situation entstand dadurch, dass in so kurzer Zeit, in der die WHO die Pandemie ausgerufen hatte, nicht genügend Material zur Impfung produziert werden konnte, deshalb mussten die Wirkstoffverstärker eingesetzt werden.

Der Grippevirus verändert sich jedes Jahr, eine Impfung aus den Vorjahren bietet keinen Impfschutz. Es handelt sich jedes Jahr um eine neue Impfung, nicht um eine Auffrischimpfung. Wer sich darauf verlässt, dass die Grippesaison so glimpflich verläuft wie im letzten Jahr, wiegt sich in falscher Sicherheit.

Wer sollte sich impfen lassen:

Personen älter als 60 JahreAlle Schwangeren ab 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicherGefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. SchwangerschaftsdrittelKinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicherGefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.:? chronische Krankheiten der Atmungsorgane (inklusive Asthmaund COPD)? chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten? Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten? chronische neurologische Krankheiten, z. B. Multiple Sklerosemit durch Infektionen getriggerten Schüben? Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefektenmit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion? HIV-InfektionBewohner von Alters- oder PflegeheimenPersonen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal,Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehrsowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für vonihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können

Neu ist dieses Jahr, dass erstmals eine klare Impfempfehlung für Schwangere abgegeben wird. Es wurde festgestellt, dass der Nutzen für die Schwangere und das ungeborene Kind größer ist als ein etwaiges Risiko durch den Impfstoff. Das belegt auch die Verträglichkeit für alle anderen Patienten!

Die Impfung wird selbstverständlich für alle Patienten, die den oben genannten Risikogruppen angehören, von den Krankenkassen voll erstattet.

Wir empfehlen, bei der Gelegenheit der Grippeschutzimpfung eine Impfung gegen Lungenentzündung gleichzeitig durchführen zu lassen. Diese wird nur ein mal durchgeführt und bietet einen  längeren Impfschutz (mindestens 6 Jahre). Empfohlen wird dies für alle Patienten älter als 60 Jahre oder bei Risikopatienten.

Da die Grippeschutzimpfung sehr gut verträglich ist, bietet es sich oft an, den Impfschutz für alle anderen empfohlenen Impfungen zu überprüfen und gegebenenfalls mit auffrischen zu lassen. Die Impfstoffe vertragen sich untereinander.

Neu ist die Impfempfehlung für Erwachsene, die nächste Tetanus-Diphterie-Impfung (alle 10 Jahre) als Tetanus-Diphterie-Pertussis-Impfung durchführen zu lassen, das heißt, es gibt eine einmalige Auffrischung gegen Keuchhusten. Bei Bedarf auch in Kombination mit Kinderlähmung (Polio).

Alle Erwachsenen geboren nach 1970 mit unklarem Impfschutz gegen Maser-Röteln-Mumpsoder nur mit einer einfachen Impfung sollten eine zweite Auffrischung bekommen.

Endlich bewegen sich die Krankenkassen bei der Gebärmutterhalskrebsimpfung für 12 bis 17 jährige Mädchen. Der fast 500? teure Impfstoff muss jetzt nicht mehr von den Familien vorfinanziert werden, sondern kann auf Rezept für die Mädchen rezeptiert werden. Die Impfung selbst muss privat bezahlt werden, dies wird jedoch von den Kassen voll erstattet. Die Impfung ist natürlich sinnvoll vor dem ersten Geschlechtsverkehr, aber selbstverständlich kann auch danach geimpft werden und ist auch sinnvoll! Hier gab es wohl immer wieder Unsicherheiten.

Bitte darauf achten, auch den Impfschutz gegen FSME (Hirnhautentzündung durch Zecken übertragen) auffrischen zu lassen. Hier wird gerne die dritte Impfung vergessen. Zecken sind ab einer Außentemperatur von etwa 8° C aktiv. Das kann bei uns an der Bergstraße noch eine Weile dauern!

Was oft vergessen wird: Wer sich impfen lässt, hilft nicht nur sich sondern auch seiner Umgebung, da man mit hilft, die Ausbreitung von ansteckenden Erkrankungen zu verhindern!

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in Impffragen in der Sprechstunde. Wenn Sie Beratungsbedarf  haben, teilen Sie dies bitte unserem Praxisteam mit.

Sie können auch gerne Ihren Impfausweis bei uns abgeben und wir schauen die Unterlagen auf fehlende oder empfohlene Impfungen durch.

Herzliche Grüße!

Dr. Andreas Bruckmeir und Michael Reich

Fachärzte für Allgemeinmedizin

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